Die Bundesregierung führt und lenkt die Politik Deutschlands auf der Grundlage des Grundgesetzes und der durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedeten Gesetze. Die Bundesregierung stellt das oberste Exekutivorgan dar und ist in dieser Rolle auch ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen. Amtierender Bundeskanzler ist seit dem Jahr 2021 Olaf Scholz (SPD). Seine Stellvertreter ("Vizekanzler") sind in dieser Reihenfolge Robert Habeck (Grüne) und Christian Lindner (FDP).

Auch wenn der Bundeskanzler als Leiter der Regierung den größten Einfluss auf die Politik Deutschlands nimmt, wird das ranghöchste Amt der Bundesrepublik nicht durch ihn, sondern durch den Bundespräsidenten bekleidet. Gemäß dem parlamentarischen Aufbau der deutschen Demokratie sind die Ämter von Regierungschef und Staatsoberhaupt getrennt.

Als Kerngedanke einer Demokratie wird oftmals festgehalten, dass Gesetze durch Vertreter verabschiedet werden, welche durch die Bevölkerung gewählt werden. Darüber hinaus gehört es jedoch auch zu den demokratischen Prinzipien, dass die Regierung selbst aus Wahlen hervorgeht. Dabei lassen sich verschiedene Möglichkeiten denken, wie dies erfüllt werden kann, allen voran das System der präsidentiellen Demokratie und das der parlamentarischen Demokratie.

Präsidentielle Demokratie: In diesem System wird die Regierung direkt von der Bevölkerung und unabhängig vom Parlament gewählt. Ein Beispiel hierfür wären die USA oder auch die Schweiz. So finden in den USA die Präsidentschaftswahlen unter großer medialer Aufmerksamkeit statt und überragen in dieser Hinsicht sogar die Kongresswahlen. Dementsprechend viel Autorität genießt der Präsident der Vereinigten Staaten, er ist gleichzeitig Regierungschef und Staatsoberhaupt und mit zahlreichen Kompetenzen ausgestattet, die ihm mitunter erlauben, ohne Grundlage des Parlaments zu regieren. Außerdem kann der Präsident nicht vom Kongress abberufen werden, da er nur der Bevölkerung gegenüber rechenschaftspflichtig ist. In diesem System kann es häufig vorkommen, dass die Mehrheit des Parlaments und die Regierung unterschiedlichen Parteien angehören. Ein Vorteil des präsidentiellen Systems liegt darin, dass sich die Bevölkerung durch ihre Wahl mit der Person des Präsidenten auseinandersetzt und durch das ausbleiben von Koalitionsregierungen schon während der Wahl eine klare Vorstellung darüber hat, welche Regierungsprogramme zur Alternative stehen.

Parlamentarische Demokratie: In diesem System wird die Regierung nicht direkt von der Bevölkerung, sondern vom Parlament gewählt. Das führt dazu, dass die Mehrheit im Parlament die entscheidende Größe wird, um politische Veränderungen herbeizuführen, da eine Regierung sich auf diese Mehrheit stützen kann, von der sie gewählt wurde und mithilfe derer sie auch Gesetze verabschieden kann. Außerdem kann die Regierung in einem parlamentarischen System vom Parlament abberufen werden, in Deutschland gibt es dazu beispielsweise das sogenannte „konstruktive Misstrauensvotum“. In solchen Regierungssystemen verläuft die Gewaltenteilung also nicht direkt zwischen Parlament und Regierung, sondern durch das Parlament hindurch und zeigt sich an der Gegenüberstellung von Regierungsmehrheit und Opposition. Der Vorteil an parlamentarischen Systemen besteht darin, dass eine Blockadesituation, in der sich Parlament und Regierung uneinig sind (wie z.B. der sogenannte „Shutdown“ in den jährlichen US-Haushaltsverhandlungen), nur in absoluten Ausnahmefällen eintritt. Außerdem wird die Bedeutung des Parlaments aufgewertet, welches dann den Dreh- und Angelpunkt der politischen Entscheidungen darstellt. Gleichzeitig kann dies in einer politischen Landschaft mit vielen Parteien dazu führen, dass die Bevölkerung die Zusammensetzung der Regierung nicht komplett entscheiden kann, wenn die Regierungsbildung einer Koalition aus mehreren Parteien bedarf.

Nicht alle demokratischen Systeme lassen sich in diese Kategorien einordnen. So existieren beispielsweise auch sogenannte „semi-präsidentielle“ Systeme, in denen eine Mischung beider Funktionslogiken vorzufinden ist. Beispiele hierfür wären Frankreich oder Polen. In diesen Systemen sehen sich von der Bevölkerung direkt gewählte Staatsoberhäupter dazu gezwungen, mit durch das Parlament gewählten, starken Ministerpräsidenten gemeinsam eine Regierung zu bilden.

Zusammensetzung

Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern. Diese Runde wird mitunter auch als (Bundes-)Kabinett bezeichnet. Die Minister des Kabinetts sind verschiedenen Fachrichtungen („Ressorts“) zugeteilt, deren entsprechenden Bundesministerien sie auch vorsitzen. Der Zuschnitt dieser Zuständigkeiten ist durch das Grundgesetz nicht festgelegt und wurde im Verlauf der Bundesrepublik immer wieder angepasst, um neuen thematischen Herausforderungen gerecht werden oder aber auch den Einfluss in Koalitionsregierungen unter den beteiligten Parteien ausbalancieren zu können. Bundeskanzler und Bundesminister können, müssen aber nicht gewählte Mitglieder des Bundestages sein. Sind sie kein Mitglied des Bundestages, verfügen sie über kein Stimmrecht, wenngleich sie in ihrer Rolle als Teil der Regierung dennoch zu Plenarsitzungen anwesend sind und über Rederecht verfügen.

Der Bundeskanzler verfügt nach der Vorgabe des Grundgesetzes über die sogenannte „Richtlinienkompetenz“, wonach seine Anweisung auch die Haltung der jeweiligen Fachminister überstimmt. Ob und wie die Richtlinienkompetenz umgesetzt wird, ist dabei aber vor allem eine politische Frage und immer stark abhängig von Regierungsstil und Persönlichkeit des amtierenden Bundeskanzlers. Dem Bundeskanzler ist ebenfalls eine Art Ministerium untergeordnet, das Bundeskanzleramt. Der Chef des Bundeskanzleramts ist somit ebenfalls Bundesminister, aber ohne festes Ressort. Er unterstützt den Bundeskanzler in dessen Geschäften und steht in der Regel in einem engem Vertrauensverhältnis mit ihm.

Wie kommt die Bundesregierung ins Amt?

In parlamentarischen Demokratien wird die Regierung vom Parlament gewählt (siehe oben). Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten vorschlägt, welcher diesen anschließend mit absoluter Mehrheit (die Hälfte aller Sitze, bei gerader Zahl ein Sitz zusätzlich) bestätigen muss. Wird der Kandidat im ersten Wahlgang nicht gewählt, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Schlägt dieser erneut fehl, so kommt es zu einem dritten Wahlgang, in dem gewählt wird, wer die meisten Stimmen auf sich vereint, auch wenn diese nicht die absolute Mehrheit darstellen. Dem Bundespräsidenten obliegt es nun, diese Person zum Bundeskanzler zu ernennen oder aber das Parlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. 

Die Bundesminister ernennt und entlässt der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers. Zwar steht es dem Bundespräsidenten formal zu, die Ernennung oder Entlassung zu verweigern, allerdings hat er keine Möglichkeit, diese Blockade zu begründen oder eine andere Person ohne Vorschlag des Bundeskanzlers zu ernennen, sodass von diesem Recht faktisch kein Gebrauch gemacht werden kann. Faktisch hat der Bundeskanzler also volle Verfügungsgewalt über die Zusammensetzung seines Kabinetts.

BundeskanzlerOlaf ScholzSPD
Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister für besondere Aufgaben Wolfgang SchmidtSPD
   
MinisteriumBundesminister/-inPartei
Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzRobert Habeck, VizekanzlerGrüne
Bundesministerium für FinanzenChristian LindnerFDP
Bundesministerium für Inneres und HeimatNancy FaeserSPD
Auswärtiges AmtAnnalena BaerbockGrüne
Bundesministerium für JustizMarco BuschmannFDP
Bundesministerium der VerteidigungBoris PistoriusSPD
Bundesministerium für Arbeit und SozialesHubertus HeilSPD
Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftCem ÖzdemirGrüne
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendLisa PausGrüne
Bundesministerium für GesundheitKarl LauterbachSPD
Bundesministerium für Digitales und VerkehrVolker WissingFDP
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und VerbraucherschutzSteffi LemkeGrüne
Bundesministerium für Bildung und ForschungBettina Stark-WatzingerFDP
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungSvenja SchulzeSPD
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKlara GeywitzSPD
AmtszeitBundeskanzler/-inParteizugehörigkeit
2021-Olaf ScholzSPD
2005-2021Angela MerkelCDU
1998-2005Gerhard SchröderSPD
1982-1998Helmut KohlCDU
1974-1982Helmut SchmidtSPD
1969-1974Willy BrandtSPD
1966-1969Kurt Georg KiesingerCDU
1963-1966Ludwig ErhardCDU 
1949-1963Konrad AdenauerCDU

Wann scheidet die Bundesregierung aus dem Amt?

In der Regel werden die Regierungsgeschäfte im Rhythmus der Legislaturperioden des Bundestags übergeben. Sobald sich der neue Bundestag nach einer Bundestagswahl zusammengesetzt hat, befindet sich die alte Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt, bis über Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen ein neues Regierungsbündnis gefunden wurde. Mit der Wahl eines neuen Bundeskanzlers im Parlament wird dieser schließlich vereidigt und setzt sein neues Kabinett zusammen.

Ebenso wie der Bundeskanzler durch das Parlament ernannt wird, kann er von diesem jedoch auch während der Legislaturperiode wieder abberufen werden. Dafür gibt es zwei verschiedene Wege: Einerseits kann das Parlament den Bundeskanzler absetzen, aber nur, wenn es im selben Zug einen neuen Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit ernennt. Dieses sogenannte „konstruktive Misstrauensvotum“ stellt sicher, dass zu jedem Zeitpunkt eine Bundesregierung amtiert. Alternativ hat der Bundeskanzler selbst die Möglichkeit, die Vertrauensfrage zu stellen, also seinen Rückhalt im Parlament zu prüfen. Wird ihm das Vertrauen im Parlament mehrheitlich verweigert, so kann der Bundespräsident Neuwahlen ausrufen. Von dieser Möglichkeit machte beispielsweise Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005 Gebrauch, um nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen eine Neuwahl herbeizuführen, die jedoch schließlich zur Kanzlerschaft Angela Merkels führte.