Im Jahr 2024 finden sachsenweit Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt. In einigen Städten und Gemeinden werden auch Bürgermeisterwahlen abgehalten. Wahltermine finden sich nach entsprechender Bekanntmachung vor Ort auf der Seite des Freistaates Sachsen.

Was sind Kommunalwahlen?

Als Kommunalwahlen werden die Wahlen zu den ehrenamtlichen Kommunalparlamenten bezeichnet. Im Einzelnen sind dies Ortschaftsräte, Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage. Auch die Wahlen der Bürgermeister und Landräte bezeichnet man als Kommunalwahlen. In Großen Kreisstädten und Kreisfreien Städten führt der Bürgermeister den Titel eines Oberbürgermeisters.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zu allen Kommunalwahlen sind die Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises sowie zusätzlich die so genannten EU-Wohnbürger. Das sind EU-Bürger mit Wohnsitz im Landkreis seit mindestens drei Monaten. Wählbar zum Gemeinderat und Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EU-Wohnbürger. Anders als in einigen anderen Bundesländern darf auch bei Kommunalwahlen in Sachsen erst ab 18 Jahren gewählt werden.

Wie wird gewählt?

Bei Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen im Freistaat Sachsen gelten die Regeln der Verhältniswahl. Die Wahlperiode dauert jeweils fünf Jahre. Als Wahltermin ist ein Tag zwischen dem 1. April und 30. Juni vorgeschrieben. Wahlgebiet ist die Gemeinde bzw. bei Wahlen zum Kreistag der Landkreis. In den Kreisfreien Städten und Landkreisen werden Wahlkreise gebildet.

Jeder Wahlberechtigte hat bei diesen Kommunalwahlen drei Stimmen, die er entweder einem einzigen Bewerber geben kann (kumulieren) oder aber auf zwei oder drei Bewerber – auch unterschiedlicher Parteien – aufteilen kann (panaschieren).

Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber dürfen zu jeder Gemeinderats- oder Kreistagswahl Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge müssen von einer Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien (oder Wählervereinigungen), die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat beziehungsweise Kreistag vertreten waren.
Sollte nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vorliegen, so kann der Wähler auch eine wählbare Person benennen und ihr das Vertrauen durch Ankreuzen aussprechen. Dieser Fall tritt allerdings in der Praxis nur sehr selten auf.

Zu sehen ist ein Buchcover mit dem Titel "Wahlen in Sachsen" des Autoren Werner Rellecke. Als Verlegerin steht unten die Sächsische Landeszentrale für Politische Bildung. Das Titelbild zeigt drei Flaggen nebeneinander: Links eine sächsische, in der Mitte eine deutsche, rechts eine europäische. Bei Klick vergrößert sich das Bild.

Publikation zum Thema

Wahlen in Sachsen

von Werner Rellecke

Verfügbar als kostenlose PDF

Wählen ist einfach, auch wenn es manchem schwer fällt. Und Wahlen sind kompliziert, obwohl sie einfach wirken. Diese Handreichung bietet grundlegende Informationen über die allgemeinen politischen Wahlen im Freistaat Sachsen.

Der Schwerpunkt liegt auf den Kommunal- und Landtagswahlen.

Regelmäßige Kommunalwahlen in Sachsen

Kreistagswahlen

Bei Kreistagswahlen werden die Vertreter auf Ebene der Landkreise gewählt, welche den Gemeinden übergeordnet sind. Ausgenommen davon sind kreisfreie Städte, welche durch ihre Größe gleichermaßen Gemeinde und Kreis bilden.

Landratswahlen

Landräte stehen den Kreistagen sowie der Verwaltung der Landkreise vor, werden aber unabhängig der Kreistagswahlen direkt von der Bevölkerung gewählt. Ausgenommen davon sind kreisfreie Städte, in denen der Bürgermeister diese Aufgaben wahrnimmt.

Stadtrats- und Gemeinderatswahlen

Stadt- und Gemeinderäte bilden die zentrale Ebene der Kommunalpolitik in Deutschland. Zu den entsprechenden Wahlen entsendet die Bevölkerung ihre Vertreter in den Gemeinde- oder Stadtrat, welcher auch über einen Haushalt verfügt.

Ortschaftsratswahlen

Ortschaften sind die kleinste politische Einheit in Deutschland. Sie bilden sich aus mehreren Dörfern oder Stadtteilen und stehen unterhalb der Gemeinde oder der Stadt. Sie vertreten eine Ortschaft gegenüber der Gemeinde oder Stadt.

Bürgermeisterwahlen

Bürgermeister stehen an der Spitze der Verwaltung einer Kommune, haben aber gleichzeitig auch Einfluss auf die Gesetzgebung der kommunalen Parlamente. Ob Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich arbeiten, hängt von der Größe der Kommune ab.

Kommunalwahlergebnisse

Alle Wahlergebnisse, offizielle Termine und weitere Statistiken rund um die Kommunalwahlen in Sachsen finden Sie auf der Seite des Freistaates Sachsen.